Am 21. Oktober 2012 werden in allen Kirchengemeinden unserer Landeskirche die Kirchenvorstände neu gewählt.
Es besteht erstmals die Möglichkeit, die gesamte Wahl als "Briefwahl" durchzuführen. Davon werden einige unserer Kirchengemeinden Gebrauch machen. Man vermutet, dass dadurch die Wahlbeteiligung erheblich zunehmen wird.
| Gemeinde | Wahl | Berufung |
| 5 | 1 | |
| bis 2000 | 6 | 2 |
| bis 5000 | 8 | 2 |
Jede der 25 Kirchengemeinden im Dekanat hat einen eigenen Vorstand. Die Anzahl der zu wählenden Mitglieder hängt von der Gemeindegröße ab. Jeder Kirchenvorstand kann nach der Wahl eine ebenfalls gesetzlich festgelegte Zahl weiterer Mitglieder ins Gremium berufen (s. Kasten)
Die Kirchenvorstände tragen erhebliche Verantwortung. An erster Stelle steht die Sorge um das geistliche Leben und den Gottesdienst. Es ist oft sehr spannend, hier die Gemeinde mit zu gestalten. Die zweite Aufgabe besteht darin, sich um das Gemeindeleben zu kümnmern und Sorge für eine gute Entwickklung zu tragen. Da gehört z.B. auch die Verantwortung für den Konfirmanden-Unterricht dazu. Die dritte Hauptaufgabe ist die Verwaltung. Kirchenvorstände beschließen den Haushalt der Kirchengemeinde. Sie sind verantwortlich für das Personal. Sie müssen sich um den Erhalt der Gebäude (Kirche, Gemeindehaus, Pfarrhaus etc.) kümmern.
Abkündigungen im Gottesdienst
| 25. März | Wahlankündigung |
| 20. Mai | Vorläufiger Wahlvorschlag |
| 11. Juni | Ende Frist für Nachbenennung |
| 17. Juni | Wahlvorschlag |
| 30. Sept. | Einladung zur Wahl |
| 28. Okt. | Wahlergebnis |
| 1. Advent | Einführungsgottesdienst |
Die Einführung kann auch am 2. Advent stattfinden
Manche Kirchenvorstände leiden unter den "Verwaltungsaufgaben". Dort, wo man erkennt, dass ordentliche Verwaltung den Boden für segensreiche, geistliche Arbeit bildet, kann man beide Hauptaufgaben produktiv miteinander verbinden.
Wer in diesem Gremium mitwirkt, hat auch etwas davon. Man lernt, miteinander Probleme zu bewältigen. In unseren Gremien treffen sehr unterschiedliche Menschen zusammen. Es wird viel diskutiert! Kirchenvorstände sind "Grundschulen der Demokratie".
Die Legislaturperiode dauert sechs Jahre. Die meisten Kirchenvorstände im Dekanat tagen monatlich. Neu ist es, dass man sich auf bestimmte Zeit auch aus dem Gremium zurückziehen kann, um später wieder dazu zu gehören.
Zur Durchführung der Wahl wird in jeder Kirchengemeinde ein "Vertrauensausschuss" gebildet. Seine Aufgabe ist es, Kandidatinnen und Kandidaten zu finden, um einen Wahrvorschlag bilden zu können.
Gemeindemitglieder haben ihrerseits das Recht, Kandidaten/innen zu benennen. Wer das machen möchte, wendet sich an den Vertrauensauschuss. Der Wahlvorschlag wird den Gemeinden Mitte Mai vorgestellt (Gemeindebrief etc.).
Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Kirchengemeinde, die
In jeder Kirchengemeinde wird ein Verzeichnis geführt, in dem alle, die wählen dürfen, aufgelistet sind. Für Neuzugezogene mag es sinnvoll sein, dort Einblick zu nehmen. Rühren sie sich bitte in jedem Fall, wenn sie keine Wahlunterlagen erhalten, obwohl sie zur Kirche gehören. Zuständig ist ihr Pfarramt. Dort kann man ihnen Auskunft geben.
Dekan Jürgen Zinck ruft auf zur anstehenden Wahl:
Dekan Jürgen Zinck
"Unterstützen Sie ihre Gemeinde. Lassen Sie sich für eine Kandidatur gewinnen. Dankbar sind für alle Frauen und Männer, die sich diesem schönen Ehrenamt zur Verfügung stellen. Sie bringen Zeit ein und vor allem das, was für unsere Gemeinden ganz wichtig ist: Liebe zur Kirchengemeinde. Davon leben wir doch, dass es Menschen gibt, die sich für das Miteinander einsetzen und die Verantwortung übernehmen. Beteiligen Sie sich an der Wahl. Damit sagen Sie: Ich glaub. Ich wähl. Meine Kirchengemeinde ist mir nicht egal"
Mit der Segnung der Kirchenvorstände (1. oder 2. Advent 2012) ist die Wahl abgeschlossen. Intern geht es noch weiter: Jeder Kirchenvorstand entsendet entsprechend der Gemeindegröße Mitglieder in die sich neu konstituierende Dekanatssynode, die ihrerseits den Dekanatsausschuss wählt. Danach dann wird die Landessynode unserer Kirche neu gewählt.
Unsere Gemeinden, vertreten durch ihre Kirchenvorstände, sind die Bausteine unserer Landeskirche.
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